Implantate sind private Leistungen. Daher hängt die Zuzahlung stark von der Art Ihrer Versicherung ab. Sind Sie privat versichert, übernimmt die Krankenkasse die Zahnimplantat – und Zahnersatzkosten, sofern ihr Tarif diese Leistungen laut Police einschließt.
Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Versorgungen in der Höhe, die für die vorhergesehene Regelversorgung anfallen würde. Dies ist der sogenannte Festzuschuss. Diese Regelversorgungen werden von einer Kommission festgelegt. Bei kleineren Zahnlücken sind als Regelversorgung Brücken vorgesehen, bei größeren Teilprothesen und beim vollständig zahnlosen Kiefer herausnehmbare Vollprothesen.