Gerade weil es sich bei einer Implantatversorgung um eine kostspielige Angelegenheit handelt, ist die Frage nach der Garantie nicht unwichtig. Hier sei vorab auf den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung hingewiesen. In Deutschland ist eine 2-jährige Gewährleistung auf Implantate gesetzlich vorgeschrieben.
In dieser sind Garantiefälle enthalten, die nicht vom Patienten selbst verschuldet sind. Es handelt sich also nur dann um einen Gewährleistungs-Fall, wenn das Implantat innerhalb der zwei gesetzlich vorgeschriebenen Jahre einen Schaden aufweist, der nicht durch den Patient verursacht wurde (z.B. Knirschen oder mangelnde Reinigung).
Garantie vs. Gewährleistung
Die Garantie geht über die Gewährleistung hinaus: Sie ist nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern kann freiwillig von den Anbietern geleistet werden. Auch Dauer und Umfang der Garantie können von den Anbietern frei gestaltet werden. Die Garantie sichert die Funktionsfähigkeit eines Produkts über die angegebene Dauer zu.
Gerade bei Anbietern im Ausland, die nicht ohne einen gewissen Aufwand erreichbar sind, ist es wichtig, darauf zu achten, ob eine Garantie angeboten wird. Außerdem müssen für die Inanspruchnahme die in der Garantie vereinbarten Voraussetzungen eingehalten werden (bspw. regelmäßige Kontrolltermine zur Nachsorge).