Private Krankenkassen
Bestehen keine vertraglichen Einschränkungen oder diesbezügliche Regelungen, werden die Kosten komplett übernommen. Je nach Vertragsbedingungen kann es jedoch auch sein, dass nur ein Teil – wenn auch ein Großteil – der Kosten erstattet wird.
Gesetzliche Krankenkassen
Sie erstatten die Kosten für Implantate zumeist nur in medizinisch notwendigen Fällen (z.B. bei angeborener Kieferspalte oder Unfallverletzungen).
ABER: Seit 2005 erhält der Patient auch zu Implantatbehandlungen den so genannten befundorientierten Festzuschuss.
Diese Regelung gilt ohne Ausnahme für Zahnbehandlungen in allen EU-Ländern. Vorraussetzung zur Abschätzung der Zuschüsse ist lediglich die Vorlage eines Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn.
WICHTIG für Sie als Patienten …
Mit dem geänderten Bezuschussungsverfahren werden Patienten belohnt, die Behandlungskosten vergleichen: Im Gegensatz zur früheren Zuschusshöhe, die auf den fallabhängigen tatsächlichen Kosten basierte, wird heute ein Festbetrag erstattet. Das bedeutet: Egal wie hoch die Kosten real ausfallen, jede Einsparung, die ein Patient durch geschicktes Vergleichen erzielt, gehört daher auch dem Patienten selbst.