Private Krankenkassen
Sie erstatten die Kosten ganz, wenn keine vertraglichen Einschränkungen bestehen, oder, je nach Vertragsbedingungen, in vielen Fällen den Großteil der Kosten.
Gesetzliche Krankenkassen
Sie erstatten die Kosten für Implantate zumeist nur in medizinisch notwendigen Fällen (z.B. bei angeborener Kieferspalte oder Unfallverletzungen).
ABER: Seit 2005 erhält der Patient auch zu Implantatbehandlungen den so genannten befundorientierten Festzuschuss
Diese Regelung gilt ohne Ausnahme für Zahnbehandlungen in allen EU-Ländern. Vorraussetzung zur Abschätzung der Zuschüsse ist lediglich die Vorlage eines Heil- und Kostenplans.
WICHTIG für Sie als Patienten …
Mit dem geänderten Bezuschussungsverfahren werden Patienten belohnt, die Behandlungskosten vergleichen: Im Gegensatz zur früheren Zuschusshöhe, die auf den fallabhängigen tatsächlichen Kosten basierte, wird heute ein Festbetrag erstattet. Das bedeutet: Egal wie hoch die Kosten real ausfallen, jede Einsparung, die ein Patient durch geschicktes Vergleichen erzielt, gehört daher auch dem Patienten selbst.